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   BFH, 11.04.1972 - VIII R 20/66   

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https://dejure.org/1972,1169
BFH, 11.04.1972 - VIII R 20/66 (https://dejure.org/1972,1169)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1972 - VIII R 20/66 (https://dejure.org/1972,1169)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1972 - VIII R 20/66 (https://dejure.org/1972,1169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätze - Angemessenheit von Vergütungen - Elterlicher Betrieb - Mitarbeitende Kinder - Arbeitsvergütungen fremder Arbeitnehmer - Aufgabenbereiche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 354
  • BStBl II 1972, 597
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.12.1963 - II 87/60 U

    Wertansetzung bei der Besteuerung eines Grundstückstauschvertrags durch das

    Auszug aus BFH, 11.04.1972 - VIII R 20/66
    Es ist nicht erforderlich, daß das FG zu diesem Ergebnis kommen mußte; es genügt vielmehr, daß es zu diesem Ergebnis kommen konnte (Urteil des BFH II 87/60 U vom 18. Dezember 1963, BFH 78, 256, BStBl III 1964, 102 [103]).
  • BFH, 23.08.1966 - I R 83/66

    Voraussetzungen zum Erlass eines verbösernden Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 11.04.1972 - VIII R 20/66
    Für das am 28. September 1965 beschlossene und ausweislich der Akten vor dem 31. Dezember 1965 unterzeichnete Urteil waren noch die Verfahrensvorschriften der AO a. F. maßgebend, die in § 243 Abs. 3 AO die Möglichkeit einer Abänderung des Steuerbescheids zum Nachteil des Steuerpflichtigen vorsahen (so auch Beschluß des BFH I R 83/66 vom 23. August 1966, BFH 86, 725, BStBl III 1966, 660).
  • BFH, 15.07.1960 - VI 228/57 U

    Anspruch auf Gewährung von Nachsicht bei einem bereits einmal eingelegten und

    Auszug aus BFH, 11.04.1972 - VIII R 20/66
    Insofern verstößt -- entgegen der Ansicht des Steuerpflichtigen -- § 243 Abs. 3 AO a. F. nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. im übrigen zur Rechtsgültigkeit des § 243 Abs. 3 AO a. F. das Urteil des BFH VI 228/57 vom 15. Juli 1960, BFH 71, 381, BStBl III 1960, 392).
  • BFH, 05.06.1964 - IV 108/63 U

    Annahme einer stillen Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 11.04.1972 - VIII R 20/66
    Das FG ist auch bei der Prüfung der Angemessenheit der an den Sohn des Steuerpflichtigen gezahlten Bezüge zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß bei Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern nach der ständigen Rechtsprechung des BFH besonders sorgfältig zu prüfen ist, ob die gewährte Vergütung noch in einem vertretbaren, d. h. angemessenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung steht (vgl. Urteile des BFH IV 26/59 vom 28. Juni 1962, HFR 1963, 244, und IV 108/63 U vom 5. Juni 1964, BFH 81, 143, BStBl III 1965, 51), wobei bei der Beurteilung der Angemessenheit der Bezüge auf vergleichbare fremde Arbeitnehmer in gleicher oder ähnlicher Branche abzustellen ist, wenn und soweit innerbetriebliche Vergleichsmöglichkeiten nicht gegeben sind.
  • BFH, 28.06.1962 - IV 26/59
    Auszug aus BFH, 11.04.1972 - VIII R 20/66
    Das FG ist auch bei der Prüfung der Angemessenheit der an den Sohn des Steuerpflichtigen gezahlten Bezüge zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß bei Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern nach der ständigen Rechtsprechung des BFH besonders sorgfältig zu prüfen ist, ob die gewährte Vergütung noch in einem vertretbaren, d. h. angemessenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung steht (vgl. Urteile des BFH IV 26/59 vom 28. Juni 1962, HFR 1963, 244, und IV 108/63 U vom 5. Juni 1964, BFH 81, 143, BStBl III 1965, 51), wobei bei der Beurteilung der Angemessenheit der Bezüge auf vergleichbare fremde Arbeitnehmer in gleicher oder ähnlicher Branche abzustellen ist, wenn und soweit innerbetriebliche Vergleichsmöglichkeiten nicht gegeben sind.
  • BFH, 07.12.1983 - I R 144/79

    Stille Gesellschaft - Einlage des stillen Gesellschafters - Partiarisches

    b) Die Angemessenheit ist grundsätzlich an den Verhältnissen zu messen, wie sie gegenüber fremden Personen, z. B. gegenüber fremden Arbeitnehmern desselben Betriebs oder - bei Fehlen innerbetrieblicher Vergleichsmöglichkeiten - vergleichbarer Betriebe, bestehen wurden (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1959 IV 205/58 U, BFHE 70, 116, BStBl III 1960, 44; vom 28. Juni 1962 IV 26/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 563, und vom 11. April 1972 VIII R 20/66, BFHE 105, 354, BStBl II 1972, 597).
  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5153/97

    Anspruch auf Gewährung einer Tarifvergünstigung; Einräumung von Optionsrechten

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  • FG Köln, 21.10.1998 - 11 K 1662/97

    Erzielter Gewinn aus erhaltenen Optionsrechten auf den späteren Erwerb von Aktien

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